AGB
AlphaLing GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Übersetzung · Dolmetschen · Sprachdienstleistungen
Stand: Juni 2026 — für Verträge mit Unternehmern und Verbrauchern
Vertragspartner
- Auftragnehmer
- AlphaLing GmbH
- Adresse
- Unter den Linden 10, 10117 Berlin · Warendorf
- Website
- alphaling.com
- info@alphaling.com
- Gerichtsstand
- Berlin
Präambel
AlphaLing GmbH erbringt professionelle Übersetzungs-, Dolmetsch- und Sprachdienstleistungen für Unternehmen, öffentliche Stellen und Privatpersonen. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen schaffen einen klaren und fairen Rahmen für die Zusammenarbeit.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge über Übersetzungs-, Dolmetsch- und verwandte Sprachdienstleistungen zwischen AlphaLing GmbH (nachfolgend „AlphaLing“) und ihren Auftraggebern.
1.2 Auftraggeber im Sinne dieser AGB sind sowohl Unternehmer (§ 14 BGB) als auch Verbraucher (§ 13 BGB). Soweit einzelne Regelungen ausschließlich für eine dieser Gruppen gelten, ist dies ausdrücklich gekennzeichnet.
1.3 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, AlphaLing stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Schrift- oder Textform zu.
1.4 Individuell ausgehandelte Vereinbarungen (Individualabreden) haben gemäß § 305b BGB stets Vorrang vor diesen AGB.
1.5 Im Sinne dieser AGB bedeuten: „Ausgangstext“: das vom Auftraggeber bereitgestellte zu übersetzende Material; „Zieltext“: die von AlphaLing erstellte Übersetzung; „KI-Werkzeuge“: Systeme der maschinellen Übersetzung sowie sonstige KI-Anwendungen; „Post-Editing“: die menschliche Überprüfung und Überarbeitung maschinell erstellter Übersetzungen.
§ 2 Vertragsschluss
2.1 Angebote von AlphaLing sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet oder mit einer Bindefrist versehen sind.
2.2 Der Vertrag kommt durch die Auftragserteilung des Auftraggebers und die Auftragsbestätigung durch AlphaLing zustande, üblicherweise per Angebotsannahme im Lex Office.
2.3 Bei der Auftragserteilung sind mindestens anzugeben: Ausgangs- und Zielsprache, Art und Umfang des Materials, Verwendungszweck sowie der gewünschte Liefer- oder Einsatztermin.
§ 3 Leistungsumfang – Übersetzungen
3.1 AlphaLing erbringt Übersetzungen nach den anerkannten Regeln der Fachkunde und unter Beachtung des jeweiligen Standes der Sprach- und Fachterminologie.
3.2 Die Übersetzung wird in der vereinbarten Sprachvariante angefertigt. Fehlt eine Vereinbarung, wählt AlphaLing nach fachlichem Ermessen.
3.3 Fachspezifische Terminologie wird nur dann gemäß Glossaren übersetzt, wenn diese vollständig und rechtzeitig zur Verfügung gestellt wurden.
3.4 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, umfasst die Leistung keine Layout-, Satz-, Lokalisierungs- oder DTP-Arbeiten.
3.5 AlphaLing ist berechtigt, zur Leistungserbringung qualifizierte Dritte (Subunternehmer) einzusetzen.
§ 4 Leistungsumfang – Dolmetschen
4.1 Dolmetscherleistungen umfassen je nach Vereinbarung Simultan-, Konsekutiv-, Verhandlungs- oder Begleitdolmetschen.
4.2 Die Dolmetscherleistung ist eine in Echtzeit erbrachte, nicht reproduzierbare Leistung. Eine Aufzeichnung bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von AlphaLing.
4.3 Der Auftraggeber stellt eine fachgerechte technische Ausstattung (Dolmetscheranlage, schalldichte Kabine) sowie eine angemessene Arbeitsumgebung bereit.
4.4 Vorbereitungsunterlagen sind AlphaLing spätestens drei Werktage vor dem Einsatz zur Verfügung zu stellen.
4.5 Bei Dolmetschereinsätzen sind die berufsüblichen Arbeits- und Pausenzeiten zu beachten.
§ 5 Beglaubigte Übersetzungen
5.1 Beglaubigte Übersetzungen werden ausschließlich von hierzu behördlich ermächtigten oder öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzern angefertigt.
5.2 Der Auftraggeber teilt vor Auftragserteilung mit, für welche Behörde oder welchen Zweck die Beglaubigung benötigt wird und ob besondere Formerfordernisse (Apostille, Überbeglaubigung) bestehen.
5.3 Die Beglaubigung bezieht sich auf die Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung, nicht auf die Echtheit des Originaldokuments.
§ 6 Einsatz künstlicher Intelligenz und maschineller Übersetzung
6.1 AlphaLing kann zur Unterstützung der Leistungserbringung KI-Werkzeuge, maschinelle Übersetzung (MT) und CAT-Tools einsetzen. Der Einsatz ersetzt nicht die fachliche Verantwortung von AlphaLing.
6.2 Sofern nicht ausdrücklich rein maschinelle Übersetzung beauftragt wurde, wird jede maschinell erstellte Übersetzung einem menschlichen Post-Editing unterzogen.
6.3 Wird ausdrücklich rein maschinelle Übersetzung ohne Post-Editing beauftragt, weist AlphaLing auf mögliche Ungenauigkeiten hin. Eine Gewährleistung ist in diesem Fall ausgeschlossen.
6.4 AlphaLing setzt KI-Werkzeuge nur unter Beachtung der Vertraulichkeit ein – ausschließlich Systeme, bei denen keine Nutzung der Inhalte zu Trainingszwecken Dritter stattfindet.
6.5 Der Auftraggeber kann den Einsatz von KI-Werkzeugen vor Auftragserteilung schriftlich ausschließen.
§ 7 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber stellt AlphaLing alle erforderlichen Unterlagen, Glossare und Informationen rechtzeitig, vollständig und in lesbarer Form zur Verfügung.
7.2 Der Auftraggeber sichert zu, dass er zur Übermittlung der Unterlagen berechtigt ist.
7.3 Führt eine unvollständige oder verspätete Mitwirkung zu Mehraufwand, geht dies nicht zu Lasten von AlphaLing.
§ 8 Termine, Lieferung und Teilleistungen
8.1 Vereinbarte Liefer- und Einsatztermine sind nur dann verbindlich, wenn sie von AlphaLing ausdrücklich in Textform bestätigt wurden.
8.2 Die Lieferung erfolgt in der vereinbarten Form (E-Mail, gesichertes Portal oder postalisch bei beglaubigten Übersetzungen).
8.3 AlphaLing ist zu angemessenen Teilleistungen berechtigt.
§ 9 Vergütung, Eilzuschläge und Auslagen
9.1 Die Vergütung richtet sich nach dem individuell vereinbarten Angebot.
9.2 Grundlage für Übersetzungen ist in der Regel die Anzahl der Normzeilen (55 Anschläge einschließlich Leerzeichen je Zeile) oder Normseiten des Zieltextes.
9.3 Dolmetscherleistungen werden nach Stunden-, Halbtages- oder Tagessätzen abgerechnet. Reisezeiten gelten als vergütungspflichtige Arbeitszeit.
9.4 Für Eilaufträge, Wochenend-, Feiertags- oder Nachtarbeit können angemessene Zuschläge (bis 20 %) berechnet werden.
9.5 Reise-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden nach vorheriger Abstimmung gesondert in Rechnung gestellt.
9.6 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich geltenden Umsatzsteuer.
§ 10 Zahlungsbedingungen und Verzug
10.1 Rechnungen sind sofort ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
10.2 Bei umfangreichen oder länger laufenden Aufträgen ist AlphaLing berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen oder eine Vorauszahlung zu verlangen.
10.3 Bei Zahlungsverzug ist AlphaLing berechtigt, Verzugszinsen zu verlangen (Unternehmer: 9 Prozentpunkte über Basiszinssatz; Verbraucher: 5 Prozentpunkte über Basiszinssatz gemäß § 288 BGB).
§ 11 Eigentumsvorbehalt an Übersetzungen
11.1 Gelieferte Übersetzungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von AlphaLing. Das Nutzungsrecht geht erst mit vollständiger Bezahlung auf den Auftraggeber über.
§ 12 Mängelrüge und Gewährleistung
12.1 Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Leistung, in Textform und unter genauer Bezeichnung der beanstandeten Stellen zu rügen.
12.2 Bei berechtigter Mängelrüge hat AlphaLing das Recht zur Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist.
12.3 Inhaltliche Ungenauigkeiten, die auf fehlerhaften Ausgangstexten beruhen, begründen keinen Mangel.
12.4 Die Verjährungsfrist für Mängelanspüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Lieferung.
§ 13 Haftung
13.1 AlphaLing haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
13.2 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet AlphaLing nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, beschränkt auf den typischen, vorhersehbaren Schaden.
13.3 AlphaLing unterhält eine Berufs- bzw. Vermögenshaftpflichtversicherung.
§ 14 Höhere Gewalt
14.1 Ereignisse höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Krieg, behördliche Anordnungen, Streik) befreien AlphaLing für ihre Dauer von der Pflicht zur fristgerechten Leistung.
14.2 Dauert ein solches Ereignis länger als 14 Tage an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 15 Stornierung und Kündigung
15.1 Stornierungen bedürfen der Schrift- oder Textform.
15.2 Bei Stornierung eines Dolmetscherauftrags gelten folgende Stornofristen: Mehr als 21 Tage vor Einsatz: 25 % Stornohonorar · 8 bis 21 Tage: 50 % · 2 bis 7 Tage: 75 % · Weniger als 48 Stunden: 100 %.
15.3 Bei Stornierungen von Übersetzungsleistungen gelten die gleichen Regeln.
§ 16 Widerrufsrecht für Verbraucher
16.1 Verbrauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (Frist: 14 Tage ab Vertragsschluss).
16.2 Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn AlphaLing die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
§ 17 Vertraulichkeit und Geheimhaltung
17.1 AlphaLing behandelt alle vom Auftraggeber übermittelten Dokumente und Informationen streng vertraulich und verwendet sie ausschließlich zur Leistungserbringung. Diese Pflicht gilt über die Vertragsbeendigung hinaus.
17.2 Auf Wunsch des Auftraggebers schließt AlphaLing eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) ab.
§ 18 Datenschutz
18.1 AlphaLing verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich nach den Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Die Datenschutzerklärung ist auf alphaling.com verfügbar.
18.2 Soweit AlphaLing im Auftrag des Auftraggebers personenbezogene Daten verarbeitet, schließen die Parteien einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ab.
§ 19 Urheber- und Nutzungsrechte
19.1 Mit vollständiger Bezahlung räumt AlphaLing dem Auftraggeber das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an der Übersetzung für den vereinbarten Verwendungszweck ein.
19.2 Eine über den vereinbarten Zweck hinausgehende Nutzung oder Weiterlizenzierung bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von AlphaLing.
§ 20 Abwerbeverbot
20.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von AlphaLing eingesetzten Übersetzer und Dolmetscher während der Vertragslaufzeit und für einen Zeitraum von zwölf Monaten danach nicht ohne vorherige Zustimmung von AlphaLing unmittelbar zu beauftragen oder abzuwerben.
§ 21 Referenznennung
AlphaLing ist berechtigt, den Auftraggeber unter Nennung des Namens und gegebenenfalls des Logos als Referenz anzugeben, sofern der Auftraggeber dem nicht in Textform widerspricht.
§ 22 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
22.1 Vom Auftraggeber überlassene Unterlagen werden nach Auftragsabschluss auf Anforderung zurückgegeben oder vernichtet. Ohne ausdrückliche Anforderung vernichtet AlphaLing physische Unterlagen nach sechs Monaten.
§ 23 Schlussbestimmungen
23.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
23.2 Gerichtsstand für Kaufleute und juristische Personen des öffentlichen Rechts ist Berlin.
23.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
23.4 Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schrift- oder Textform gemäß § 126b BGB.
23.5 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit unter https://ec.europa.eu/consumers/odr. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren ist AlphaLing weder verpflichtet noch bereit.
AlphaLing GmbH · Unter den Linden 10, 10117 Berlin · Warendorf · alphaling.com · Stand: Juni 2026



