AGB - AlphaLing GmbH

AGB Alphaling

AGB Alphaling

Geltungsbereich / Definitionen

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma AlphaLing GmbH, vertr. d. d. Geschäftsführerin Kristine Soiron, Birkenweg 3, 48231 Warendorf (nachfolgend AlphaLing GmbH genannt), und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt bei Vertragsabschluss gültigen Fassung.

Abweichende Bedingungen des Kunden oder Dritter werden nicht anerkannt, es sei denn, AlphaLing GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich oder in Textform zu.

Soweit der Kunde Unternehmer, Kaufmann, juristische Person des öffentli-chen Rechts oder ein öffentliches Sondervermögen ist, gelten diese AGB auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.

Unternehmer S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische
Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer
gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln.

Verbraucher im Sinne dieser Regelungen ist jede natürliche Person, die ein
Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden
können.

Dolmetschertätigkeit bezeichnet die mündliche Übertragung eines gespro-chenen oder schriftlich fixierten Textes zur ausschließlichen Nutzung im Zeit-punkt der jeweiligen Erbringung.

Übersetzungstätigkeit bezeichnet die schriftliche Übertragung von Fachtexten oder literarischen Werken.

Vertragsabschluss

Der Kunde kann die Durchführung eines Übersetzungs- oder Dolmetscherauftrags schriftlich, telefonisch oder per E-Mail anfragen. Für den Vertragsschluss wird AlphaLing GmbH dem Kunden ein Angebot in Textform zukommen lassen. Der Kunde kann das Angebot in Textform (z.B. Fax oder E-Mail)
an AlphaLing GmbH annehmen. Mit Zugang der Annahme bei AlphaLing GMBH kommt ein Vertrag nach Maßgabe dieser AGB zustande.

Termine und Fristen für den Beginn der Leistungserbringung sind nur dann
verbindlich, wenn AlphaLing diese ausdrücklich schriftlich bestätigt und der
Kunde alle in seinem Einflussbereich liegenden Voraussetzungen für die Leistungserbringung getroffen hat.

Allgemeine Angaben und Leistungsbeschreibungen in Prospekten, Katalogen,
Anzeigen etc. stellen kein Angebot zum Vertragsschluss seitens AlphaLing
GmbH dar

Vertragssprache ist deutsch.

Der Vertragstext wird bei AlphaLing GmbH gespeichert.

Leistungsumfang und -ausführung

Der Umfang der geschuldeten Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Ver-trag.

AlphaLing GmbH ist, soweit für den Kunden zumutbar, berechtigt, sich zur
Erfüllung der vertraglichen Leistungspflichten Dritter (Übersetzer, Dolmet-scher) zu bedienen.

AphaLing GmbH verpflichtet sich, alle Übersetzungs- und Dolmetschertätigkeiten nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sachund fachgerecht anzufertigen. Die Übersetzung eines Ausgangstextes erfolgt
wort- bzw. sinngemäß nach den mittleren allgemeingültigen Qualitätsmaßstäben der Übersetzungsbranche. Gleiches gilt für Dolmetschertätigkeiten.

Die Verwendung einer individuellen Fachterminologie des Kunden erfolgt nur
bei entsprechender Vereinbarung. Der Kunde ist verpflichtet, AlphaLing GmbH vor Vertragsschluss auf derartige besondere Fachterminologien oder
sonstigen besondere Umstände in Textform hinzuweisen.

Der Versand der Übersetzung erfolgt nach Wünschen des Kunden per E-Mail,
Telefax, Kurier oder per Post. Eine Lieferung gilt als erfolgt, wenn die Überset-zung an den Kunden nachweisbar (Auslieferungsbeleg, Absende-Proto-koll etc.) abgesendet wurde.

Bei Übersendungen von Übersetzungen nicht-lateinischer Schriften per E-Mail oder CDROM ist AlphaLing GmbH nicht verpflichtet, die zur Öffnung der
Dateien erforderliche Software mitzuliefern.

Dolmetscherleistungen sind ausschließlich zur sofortigen Anhörung / Nutzung bestimmt. Die Aufzeichnung (Bild / Ton) und / oder öffentliche Zugäng-lichmachung (bspw. per Internet) von Dolmetscherleistungen bedarf einer ge-sonderten Vereinbarung zwischen den Parteien.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat AlphaLing GmbH unaufgefordert die zur Durchführung der zu
erbringenden Leistungen erforderlichen Informationen, Unterlagen und sonstigen Arbeitsmittel unentgeltlich und rechtzeitig vor Auftragsbeginn zur Verfügung zu stellen, so dass eine sachgerechte Vorbereitung möglich ist. Der
Kunde trägt dafür Sorge, dass AlphaLing GmbH während der gesamten Dauer
des Vertragsverhältnisses ein fachlich qualifizierter Mitarbeiter für kurzfristige
verbindliche Auskünfte zur Verfügung steht

Bei komplexen Fachübersetzungen ist der Kunde zur Mitwirkung im Hinblick
auf die genutzte Fachterminologie verpflichtet. Unterbleibt die Unterstützungsleistung, wird in der allgemein üblichen Fachsprache übersetzt.

Der Kunde hat AlphaLing GmbH rechtzeitig vor Vertragsschluss in Textform
über besondere Ausführungsformen sowie geplante Veröffentlichungen
(bspw. Druck, Veröffentlichung im Internet, etc.) zu unterrichten. Ist die Über-setzung für den Druck bestimmt, hat der Kunde AlphaLing GmbH vor dem
Druck einen Korrekturauszug zur Freigabe zu überlassen. Beabsichtigt der
Kunde die erbrachten Leistungen von AlphaLing GmbH öffentlich zugänglich zu machen (bspw. im Internet), bedarf es vor der Veröffentlichung der vom
Kunden abgenommenen Leistung einer ausdrücklichen Zustimmung (Frei-gabe) durch AlphaLing GmbH.

Kunden abgenommenen Leistung einer ausdrücklichen Zustimmung (Frei-gabe) durch AlphaLing GmbH. 

Beauftragt der Kunde Dolmetschertätigkeiten, hat er dem jeweiligen Dolmetscher spätestens 7 Tage vor Beginn der Tätigkeit erforderliches Informations-material zur Verfügung zu stellen.

Beabsichtigt der Kunde, Veranstaltungen unter Mitwirkung eines Dolmetschers bild- und / oder tontechnisch aufzuzeichnen, hat er AlphaLing
GmbH vor Vertragsschluss in Textform darauf hinzuweisen. Die Einräumung
entsprechender Nutzungs- und Verwertungsrechte ist gesondert zu vergüten.

Abnahme

Nach Fertigstellung von Übersetzungsleistungen zeigt AlphaLing GmbH die Fertigstellung und Abnahmefähigkeit gegenüber dem Kunden an. Erklärt der Kunde die
Abnahme nicht innerhalb von zwei Wochen, kann AlphaLing GmbH eine angemessene Frist zur Abnahme der Leistung setzen. Die Leistung gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde weder die Abnahme erklärt noch innerhalb der Frist die Abnahme unter Nennung mindestens eines Mangels verweigert. Ist der Kunde
Verbraucher, hat AlphaLing GmbH diesen mit der Abnahmeaufforderung auf die
Folgen einer nicht erklärten oder ohne Angabe von Mängeln verweigerten Abnahme
in Textform hinzuweisen. Die Abnahme gilt spätestens als erfolgt, sobald der Kunde
die Leistungen von AlphaLing GmbH vorbehaltlos in Benutzung genommen hat

Urheber- und Nutzungsrechte, Eigentumsvorbehalt

Der Kunde räumt AlphaLing sämtliche zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses
erforderlichen Urheber- und Nutzungsrechte an den AlphaLing GmbH überlassenen Inhalten ein. Insbesondere umfasst dies die Gestattung, die überlassenen Inhalte entsprechend dem Vertragszweck zu vervielfältigen, umzugestalten und unter Wahrung entsprechender Urheberpersönlichkeitsrechte zu
bearbeiten und zu archivieren.

Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, räumt AlphaLing dem Kunden
die zur vertraglich vereinbarten Nutzung notwendigen nicht ausschließlichen
Rechte ein, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Leistungen und Werke von AlphaLing GmbH zu nutzen. Die Einräumung der Nutzungsrechte erfolgt unter der aufschiebenden Bedingung (§ 158 Abs. 1 BGB)
der vorbehaltslosen Abnahme durch den Kunden, – sofern je nach Art der
Nutzung erforderlich – der Freigabe durch AlphaLing GmbH und der Zahlung
der vollständigen Vergütung an AlphaLing GmbH.

AlphaLing GmbH behält sich zudem das Eigentum an sämtlichen Leistungen
von AlphaLing GmbH bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher zum Zeitpunkt
der Lieferung bestehenden Forderungen aus dem Vertragsverhältnis zwischen AlphaLing GmbH und dem Kunden vor.

Vergütung

Die Höhe der Vergütung ergibt sich aus dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag.
Dolmetschertätigkeiten werden grundsätzlich nach tatsächlichem Stundenaufwand berechnet.

Übersetzungstätigkeiten werden pro Zeile oder Wort abgerechnet. Die Höhe
der Vergütung richtet sich nach der Schwierigkeit des Ausgangs- oder Zieltextes, der Dringlichkeit und dem Gestaltungsaufwand. Soweit sich Preise
nach Zeilen richten, wird eine Zeile mit 50 Bruttoanschlägen zugrunde gelegt.

Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Umsatzsteuer, soweit es sich bei dem
Kunden um einen Unternehmer handelt. Preise gegenüber Verbrauchern verstehen sich stets als Bruttopreise inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.

Die Vergütung ist sofort fällig ab Rechnungsstellung

AlphaLing GmbH ist berechtigt angemessene Abschlagszahlungen für bereits
erbrachte Teilleistungen zu fordern.
Ad Hoc Bereitschaft 10% Aufschlag
Spätschicht- / Nachtschichtaufschlag 25%

Abnahme

Der Kunde kann von erteilten Dolmetscherverträgen bis 3 Tage vor der geplanten Leistungserbringung ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Der
Rücktritt hat dabei mindestens in Textform (bspw. per E-Mail) zu erfolgen.

Tritt der Kunde von Dolmetscherverträgen zurück, kann AlphaLing
GmbH pauschal Ersatz für die bereits geleisteten Tätigkeiten und Vorkehrungen verlangen, es sei denn der Kunde weist nach, dass AlphaLing GmbH ein

Schaden nicht oder nicht in der geltend gemachten Höhe entstanden ist. Die
Höhe des pauschalen Ersatzanspruches berechnet sich dabei wie folgt:

▪ Rücktritt bis 8 Tage vor dem Leistungszeitpunkt = 30 % der vereinbarten
Vergütung

▪ Rücktritt zwischen 7 Tagen und 4 Tagen vor dem Leistungszeitpunkt = 60
% der vereinbarten Vergütung

Ab dem 3 Tag vor dem vereinbarten Leistungszeitpunkt besteht keinerlei vertragliches Rücktrittsrecht. Der Kunde schuldet in diesem Fall die vollständige Vergütung.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Mängelansprüche / Haftungsbeschränkung

Ist die von AlphaLing GmbH erbrachte Leistung mangelhaft, wird AlphaLing
GmbH den Mangel innerhalb angemessener Zeit nach Wahl von AlphaLing
GmbH entweder selbst beseitigen oder die beanstandete Leistung von
Neuem mangelfrei erbringen (insgesamt Nacherfüllung). Der Kunde hat AlphaLing GmbH Mängel in nachvollziehbarer Weise schriftlich oder in Textform (E-Mail) mitzuteilen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

Die Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen richten sich ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des Anspruchs
nach dieser Klausel:

• AlphaLing GmbH haftet auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen unbeschränkt

▪ bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
▪ für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit,
▪ nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie
▪ im Umfang einer von AlphaLing GmbH übernommenen Garantie
▪ bei Fehlen von zugesicherten Eigenschaften

• Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), bei von AlphaLing GmbH zu
vertretendem Schuldnerverzug sowie von AlphaLing GmbH zu vertretender
Unmöglichkeit der Leistung, ist die Haftung von AlphaLing GmbH der Höhe
nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des fraglichen Geschäfts
vorhersehbar und typisch ist. Dies gilt nicht im Falle eines Schuldnerverzugs
von AlphaLing GmbH für Ansprüche auf Verzugszinsen, auf die Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB sowie auf Ersatz des Verzugsschadens, der in
den Rechtsverfolgungskosten begründet ist.

▪ AlphaLing GmbH haftet für den Verlust von Daten nur bis zu dem
Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung
der Daten zu deren Wiederherstellung angefallen wäre.
▪ Eine weitergehende Haftung von AlphaLing besteht nicht, sofern nicht die Voraussetzungen der Ziffern 10.2.1. oder 10.2.2.vorliegen.
▪ Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeiter, Vertreter und Organe von AlphaLing GmbH

Datenschutz / Vertraulichkeit

AlphaLing GmbH behält sich vor, diese AGB gegenüber Kunden, die nicht Verbraucher sind, einseitig zu ändern, wenn dies sachlich gerechtfertigt erscheint.
Sachlich gerechtfertigt sind Änderungen beispielsweise bei einer Änderung
der Rechts- oder Gesetzeslage (etwa, wenn die Rechtsprechung eine Klausel
für unwirksam erklärt wird) oder wenn durch unvorhersehbare Änderungen,
die AlphaLing GmbH nicht veranlasst und auf die AlphaLing GmbH auch keinen Einfluss hat, dass bei Vertragsschluss bestehende Äquivalenzverhältnis in

nicht unbedeutendem Maße gestört wird. Voraussetzung einer Änderung ist
stets, dass diese dem Kunden zumutbar ist

AlphaLing GmbH wird Änderungen der AGB in Textform bekannt geben. Sie
gelten als genehmigt, wenn der Kunde, der nicht Verbraucher ist, der Geltung
der geänderten AGB nicht innerhalb von sechs Wochen ab nderungsankündigung schriftlich oder per E-Mail gegenüber AlphaLing GmbH widersprochen hat und AlphaLing GmbH auf die Rechtsfolgen eines unterbliebenen Widerspruches hingewiesen hat.

Schlussbestimmungen

Es gilt ausschließlich des deutschen Rechts unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen
Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht), soweit es sich bei dem Kunden
nicht um einen Verbraucher handelt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Münster, sofern jede Partei Kaufmann
oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist. AlphaLing GmbH ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu
verklagen. Dies gilt nicht, wenn zwingende gesetzliche Regelungen im Sinne
von Artikel 24, 25 oder 26 EuGVVO in der Fassung vom 12. Dez. 2012 entgegenstehen.

Sollte eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so bleibt hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen unberührt. Enthält der Vertrag eine Regelungslücke, gilt Gleiches.