Übersetzung Ihrer Abschrift aus dem Geburtenregister in jede gewünschte Sprache!
Eheschließung, Namensänderung oder die Beantragung von Elterngeld sind nur einige der Anlässe, für die Sie bei deutschen und internationalen Behörden einen Geburtenregisterauszug vorlegen müssen.
Wo wird das Dokument verlangt?
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
Sie möchten im Ausland heiraten oder Ihren Namen ändern lassen? Dann kommen Sie nicht umhin, eine beglaubigte Übersetzung Ihres Geburtenregisterauszugs anfertigen zu lassen. lingoking arbeitet nur mit professionell ausgebildeten Übersetzern zusammen, um Ihnen für alle rechtlichen Dokumente den besten Service bereitstellen zu können. Wir helfen Ihnen gern!
lingoking bietet Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihres Geburtenregisterauszugs in jede gewünschte Sprache. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Ein Scan oder Foto Ihres Geburtenregisterauszugs ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
Hinweis: Die Fachübersetzung Ihres Dokuments folgt einem Standard-Seitenpreis. Wir gehen hierbei von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und werden standardmäßig von jeder Behörde akzeptiert.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihre übersetzte Geburtenregisterabschrift können Sie direkt nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
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