Übersetzung Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister in jede gewünschte Sprache!
Sind Eltern nicht verheiratet, wird beim Jugendamt ein Sorgeregister geführt. Darin werden Erklärungen und gerichtliche Entscheidungen festgehalten. Wird das Sorgeregister im Ausland geführt oder das deutsche Register im Ausland benötigt, ist eine amtlich beglaubigte Übersetzung notwendig.
Wo wird das Dokument verlangt?
Für welchen Anlass benötigt man das Dokument?
Sie sind alleinerziehend oder einfach nicht verheiratet? In diesen Fällen werden alle Regelungen über die Sorge für Ihr Kind vom zuständigen Jugendamt im Sorgeregister festgehalten. Mit dem Auszug aus dem Sorgeregister können Sie daher vorweisen, dass Ihnen die elterliche Sorge für Ihr Kind rechtlich zusteht. Sie benötigen eine Übersetzung des Sorgeregisterauszugs? Kein Problem. lingoking bietet Ihnen mithilfe professionell ausgebildeter Übersetzer einen schnellen und reibungslosen Service.
lingoking bietet Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihres Sorgeregisterauszugs in jede gewünschte Sprache. Bestellen Sie Ihre Übersetzung einfach online in nur wenigen Klicks. Ein Scan oder Foto Ihrer Abschrift aus dem Sorgeregister ist für die Übersetzung ausreichend, das Original benötigen wir nicht.
Hinweis: Die Fachübersetzung Ihres Dokuments folgt einem Standard-Seitenpreis. Wir gehen hierbei von einer Länge von bis zu 350 Wörtern pro Seite aus. Unsere beglaubigten Übersetzungen werden von in Deutschland vereidigten Übersetzern angefertigt und werden standardmäßig von jeder Behörde akzeptiert.
Bestellen Sie Ihre Übersetzung jetzt unkompliziert in nur 3 Schritten. Ihren übersetzten Sorgeregisterauszug können Sie direkt nach Fertigstellung über unsere Plattform herunterladen. Die beglaubigte Übersetzung erhalten Sie in wenigen Tagen per Post.
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